Gemeindeinitiativen
Die Klimainitiativen 'Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht' sowie 'Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge' kommen im November 2023 zur Abstimmung
Lange mussten wir uns gedulden, doch nun ist es in einigen Monaten endlich soweit. Wir dürfen in Hochdorf über die Klimainitiativen 'Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht' sowie 'Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge' abstimmen. Der Abstimmungstermin ist für beide am 26. November 2023. Es hat nun sage und schreibe drei Jahre gedauert, bis wir die Erlaubnis erhalten haben, darüber abzustimmen. Um dies zu ermöglichen, hat es den Gang bis ans Bundesgericht gebraucht, weil der Gemeinderat und andere Institutionen zuvor die Initiativen nicht zur Abstimmung zulassen wollten.
Am Dienstag, den 27. Juni 2023 findet um 19:30 ein Hofdere-hed-Energie Treffen statt, um die Zwischenerfolge zu feiern und die Kampagne für die Abstimmung vorzubereiten. Interessenten sind herzlich eingeladen, dabei zu sein. Bitte melden Sie sich bei Interesse, und wir stellen Ihnen gerne weitere Informationen zum Ort des Treffens zu.
Mit der Abstimmung zum neuen Klimaschutzgesetz auf nationaler Ebene wird hoffentlich ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz gemacht. Doch Wissenschaftler/innen haben klar gemacht, dass dies nicht ausreicht, um zur Einhaltung des 1.5 °C Ziels des Übereinkommens von Paris beizutragen. Es braucht weitergehende Massnahmen, und insbesondere auch Gemeinden, die mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass wirkungsvoller Klimaschutz möglich ist. Mit den kommenden Abstimmungen haben wir in Hochdorf die Möglichkeit, dazu beizutragen.
Aus Sicht des Klimaschutzes ist klar: Zur Erreichung des 1.5 °C Klimaziels des Übereinkommens von Paris steht nur noch ein geringes CO
2-Restbudget zur Verfügung. Um dieses einzuhalten, ist es wichtig, dass ab 2030 nur noch erneuerbar geheizt wird. Ausserdem ist wichtig, dass Autobesitzerinnen und –besitzer, die ihr Auto zu Hause in einer Sammelgarage parkieren, die Möglichkeit haben, eine Ladestation für ein Elektroauto installieren zu können. Dafür ist die Schaffung entsprechender Voraussetzungen in den Sammelgaragen so bald wie möglich erforderlich. So besteht überhaupt erst die Möglichkeit, dass Autofahrer/innen einfach auf ein emissionsfreies Fahrzeug wechseln können. Dies sind Kernanliegen der Initiativen.
Blickt man auf die Erkenntnisse aus der Wissenschaft, ist der Handlungsbedarf deutlich erkennbar. Laut den letzten Berichten des Weltklimarates droht bei einer Nichteinhaltung des 1.5 °C Klimaziels ein wesentlicher Teil des Grönlandeises zu schmelzen.
Dies würde eine weltweite Erhöhung des Meeresspiegels um mehrere Meter bewirken. Hunderte von Millionen Menschen würden dadurch ihre Lebensgrundlagen verlieren.
Niemand will, dass es soweit kommt; nun gilt es dazu beizutragen, diese Gefahr auch wirklich abzuwenden.
Laut dem Weltklimarat kommt es für die Einhaltung des 1.5 °C Klimaziels vor allem auf die Einhaltung des sogenannten CO
2-Restbudgets an. Dieses gibt an, wieviel CO
2 noch ausgestossen werden darf,
um das Klimaziel einhalten zu können. Laut dem Weltklimarat umfasst das ab 2020 verbleibende CO
2-Restbudget im Weltdurchschnitt nur noch zehn Mal die Menge der CO
2-Emissionen des Jahres 2019.
Nur so lässt sich das 1.5 °C Klimaziel mit einer Wahrscheinlichkeit von zumindest zwei Drittel einhalten.
Die Heizungen von Gebäuden gehören zu den grössten Quellen von CO
2-Emissionen in der Gemeinde. Etwa die Hälfte aller Gebäude heizt bereits erneuerbar und zeigt damit, dass es auch emissionsfrei geht.
Um das verbleibende CO
2-Restbudget einzuhalten, ist es nun wichtig, dass dies bis im Jahr 2030 bei allen Heizungen im Wohngebiet der Fall ist.
Weitere Teile des CO
2-Restbudgets werden für Bereiche wie Personenverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr oder industrielle Prozesse benötigt. In jenen Bereichen ist die Vermeidung der CO
2-Emissionen
teilweise besonders anspruchsvoll. Damit wir auch für jene Bereiche noch genügend CO
2-Restbudget haben, ist es daher wichtig, dass im Gebäudebereich
ab 2030 nur noch erneuerbar geheizt wird.
Ebenfalls zu den grössten Quellen von CO
2-Emissionen in der Gemeinde zählen die CO
2-Emissionen von Personenwagen. Mit Elektrofahrzeugen gibt
es eine Möglichkeit, diese Emissionen im Betrieb zu vermeiden. Elektrisch zu fahren ist viel effizienter, als dies mit anderen Technologien wie etwa Wasserstoff der Fall wäre.
Wassestoff hat vor allem eine Bedeutung für die Speicherung von Solarstrom vom Sommer in den Winter oder allenfalls auch in Lastwagen. Bei den Personenwagen hingegen sind
Elektrofahrzeuge mittlerweile so weit entwickelt, dass sie genügend Reichweite haben. Deshalb sind für Personenwagen Elektrofahrzeuge die beste Lösung, um emissionsfrei zu fahren.
Elektroautos lassen sich am einfachsten zu Hause aufladen. Zumindest gilt dies für diejenigen Autobesitzerinnen und Autobesitzer, die für ihr Auto einen eigenen Parkplatz haben. Doch für Mieterinnen und Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist das häufig nicht möglich, weil ihr Vermieter die Erstellung einer Ladestation nicht zulässt. Häufig ist dies zudem nicht möglich, weil sie dafür die Kosten zur Schaffung von diesbezüglichen Grundvoraussetzungen in der gesamten Sammelgarage übernehmen müssten. Ähnliches gilt für Miteigentümerinnen und –eigentümer von Stockwerkeigentümergemeinschaften. Schon lange besteht daher der Wunsch von Interessenten für E-Autos, dass sie die Möglichkeit erhalten, auf ihrem Parkplatz bei einem Mehrfamilienhaus ein sogenanntes Recht auf Laden zu erhalten, das heisst, eine entsprechende Ladestation installieren zu können. Dies beinhaltet auch, dass zuvor in den Sammelgaragen die Grundvoraussetzungen geschaffen werden, um eine solche Installation an jedem Parkplatz zu ermöglichen. Dazu gehört die Möglichkeit, den diesbezüglichen Stromverbrauch anschliessend pro Haushalt abrechnen zu können. Genau ein solches Recht auf Laden und die Schaffung von dafür notwendigen Grundvoraussetzungen fordert die Initiative 'Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge'.
Das Bundesgericht hat in Bezug auf beide Initiativen bestätigt, dass die hohe Dringlichkeit des Klimaschutzes entsprechende Regelungen, wie von den Initiativen vorgeschlagen, rechtfertige. In Bezug auf die Initiative 'Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht' hob das Bundesgericht zudem hervor, dass der Gemeinderat über einen grossen Handlungsspielraum verfügt, wie er die Initiative im Fall von ihrer Annahme umsetzen möchte. So steht es dem Gemeinderat frei, mit dem Aufbau eines Fernwärmenetzes oder einem Förderprogramm die Umsetzung der Initiative im Falle von ihrer Annahme zu unterstützen. In Bezug auf die Initiative 'Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge' hob das Bundesgericht zudem hervor, dass die fehlende Möglichkeit, zu Hause in einer Sammelgarage eine Ladestation für das eigene Elektroauto installieren zu können, ein wichtiges Hindernis auf dem Weg zur Dekarbonisierung des motorisierten Individualverkehrs ist. Das Bundesgericht bezeichnete die Regelung, wie mit der Initiative vorgeschlagen, als einen geeigneten Lösungsansatz dazu. Das Bundesgericht schrieb weiter, dass sich die mit der Initiative vorgeschlagene Regelung dadurch auszeichne, dass sie nicht erfordere, dass ein einzelner Mieter oder ein einzelner Stockwerkeigentümer die Vornahme entsprechender Vorbereitungsarbeiten in Sammelgaragen zu verlangen hat. Dies entlaste das Verhältnis zwischen Mietpartei und Vermieter sowie zwischen Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümern untereinander und erlaube es, zeitliche Verzögerungen und Unsicherheiten zu vermeiden. Auch bei dieser Initiative besteht zudem die Möglichkeit, dass die Gemeinde zusätzliche Unterstützung gewährt zur Umsetzung der Regelung. Die Beratung des Bundesgerichts zur Initiative 'Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht' erfolgte öffentlich, und deshalb ist bekannt, dass die zuständigen Richter des Bundesgerichts mit fünf zu null einstimmig für die Gültigerklärung der Initiative stimmten. Bei der anderen Initiative liegt nur das schriftliche Urteil vor.
Weitere Informationen:
Weitere Unterlagen zur Initiative 'Hochdorf heizt erneuerbar - ab 2030 erst recht':
Weitere Unterlagen zur Initiative 'Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge':
Initiative Hochdorf heizt erneuerbar
Die Initiative 'Hochdorf heizt erneurbar' war vom Kantonsgericht nach einem langen Weg vor den Behörden im Mai 2022 für gültig erklärt worden und kam
im November 2022 zur Abstimmung. Damals hatten rund 40 % der abstimmenden Stimmberechtigten die Initiative angenommen; ein Gegenvorschlag wurde zudem vom Stimmvolk angenommen. Die Hochdorfer Stimmbevölkerung unterstützte damit das Anliegen, dass beim Heizungsersatz
grundsätzlich nur noch erneuerbar geheizt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Abstimmung:
www.hochdorf-heizt-erneuerbar.ch
Zur Gültigerklärung durch das Kantonsgericht ist eine
Medienmitteilung verfügbar.
Initiative 'Hochdorf nutzt die Solarenergie'
Eine weitere Gemeindeinitiative, 'Hochdorf nutzt die Solarenergie', wurde vom Kantonsgericht für ungültig erklärt.
Weitere Informationen
Mit insgesamt vier Klimainitiativen wollen wir den Klimaschutz in der Gemeinde voranbringen.
Für alle Initiativen sind von August bis Oktober 2019 je über 500 Unterschriften von Stimmberechtigten aus Hochdorf zusammengekommen.
Die Initiativen sehen vor, die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizungsersatz vorzuschreiben, die Solarenergie zu fördern und dafür zu sorgen,
dass Bewohner/innen von Mehrfamilienhäusern in ihren Garagen auf Wunsch hin eine Ladestation für ein Elektroauto installieren können.
Falls Sie Interesse haben, die Initiativkomitees zu unterstützen, können Sie diese gerne über die unten angegebene Kontaktadresse oder über eines der Mitglieder der Initiativkomitees kontaktieren.
Zur Einreichung der Verwaltunsgerichtsbeschwerden beim Kantonsgericht gab es eine
Pressemitteilung
Zur Einreichung der Stimmrechtsbeschwerden Mitte Mai 2020 gegen die Ungültigerklärung der Initativen durch den Gemeinderat gab es ebenfalls eine
Pressemitteilung sowie
entsprechende Artikel im
Seetaler Boten und der
Luzerner Zeitung.
Die Stimmrechtsbeschwerden sind hier aufgeführt:
Ende März 2020 hatte der Gemeinderat entschieden, dass die eingereichten Gemeindeinitiativen nicht im Kompetenzbereich der Gemeinde liegen würden und deshalb nicht gültig seien.
Die Entscheide der Gemeinde sind hier aufgeführt:
Die Unterschriften zu den Gemeindeinitiativen wurden Ende Oktober 2019 eingereicht. Die Gemeinde hat darauf am 4. November 2019 das formelle Zustandekommen der Initiativen festgestellt;
Es wurden je mindestens 500 Unterschriften zu den folgenden Gemeindeinitiativen gesammelt:
Klicken Sie auf die oben genannten Initiativen, um die Unterschriftenbogen zu öffnen.
Zu den Gemeindeinitiativen liegen auch Erläuterungen vor:
Impressionen von der Unterschriftensammlung und der Übergabe:
Im Seetaler wurde über den Start der Unterschriftensammlung ein
Artikel publiziert.